Veröffentlichung


DETEKTIVKOSTEN BEI EHEBRUCH

Eine Ehegattin wird eines Tages von ihrem Ehegatten damit konfrontiert, dass für ihn die Ehe vorbei sei, er liebe sie nicht mehr, wolle von nun an getrennte Wege gehen. Nachdem die Ehegattin sich von ihrem ersten Schock über diese Mitteilung erholt hat, beginnt sie darüber nachzudenken, was wohl der Grund für diesen Sinneswandel des Ehegatten, mit welchem sie bis vor kurzem über 20 Jahre lang eine gute Ehe geführt hatte, ist.

Nach längerem hin und her findet sie keinen Grund, einziger Grund kann ihrer Meinung nach nur noch sein, dass der Ehegatte eine andere Frau kennengelernt hat. Sie spricht ihn des Mehrfachen darauf an, er leugnet beharrlich, behauptet am Schluss sogar, sie sei völlig paranoid.

Die Ehegatten, welche im Laufe der Zeit immer überzeugter davon ist, dass ihre Theorie der anderen Frau richtig ist, beauftragt über Anraten ihres Rechtsanwaltes schlussendlich einen Detektiv, der den Ehegatten überwacht.

Das Detektivbüro überwacht den Ehegatten über einen Zeitraum von zwei Wochen lang und stellt sich sehr schnell heraus, dass der Ehegatte sich tatsächlich mit einer anderen Frau trifft.

Obwohl er die Treffen gut tarnt und diese sich im Versteckten abspielen, gelingt es dem Detektivbüro, klare Beweise für den Ehebruch mit der anderen Frau durch eindeutige Videos und Fotos zu erlangen.

Nach zwei Wochen findet ein erneutes Treffen zwischen dem Detektivbüro und der Ehegattin  statt, anlässlich welchem die Beweise übergeben werden. Die Beweise sind derart eindeutig, dass eine weitere Überwachung nicht mehr notwendig ist.

Die zweiwöchige 24-Stunden-Überwachung hat Kosten des Detektivbüros im Umfang von ca € 10.000,00 erfordert. Gestützt auf die klaren Beweise bringt die Frau dann im Nachhinein die Scheidungsklage ein, gewinnt den Scheidungsprozess und sichert sich so ein Unterhaltsanspruch und ihre Versorgung für die Zukunft, solange sie keine neue Lebensgemeinschaft oder Ehe eingeht.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens macht die Ehegattin als vorprozessuale Kosten auch die Detektivkosten geltend. Sie behauptet, dass ohne Einschaltung des Detektives, ihr der Beweis des Ehebruches nicht gelungen wäre, da ihr Ehegatte sich beharrlich geweigert habe, die Wahrheit zu sagen.

Das Gericht sprach im Scheidungsverfahren dann nicht nur die Prozesskosten des Scheidungsverfahrens, sondern eben auch die geltend gemachten Detektivkosten als  vorprozessuale Kosten zu.

Die Ehegatten hätte aber auch die Möglichkeit gehabt, unabhängig von einem etwaigen Scheidungsverfahren die Detektivkosten bei ihrem Ehegatten oder sogar bei ihrer Nebenbuhlerin einzuklagen.

Nach ständiger Rechtsprechung können Detektivkosten auch unabhängig von einem allenfalls gleichzeitig geführten Ehescheidungsprozess sowohl vom Ehegatten als auch vom beteiligten Dritten eingeklagt werden, weil ein Ehegatte, dessen Ehe durch ehewidrige Beziehung seines Partners zu einer dritten Person gestört wird, ein besonderes Interesse daran hat, sich Klarheit über den Sachverhalt zu verschaffen. Das Recht, sich durch einen Detektiv Gewissheit zu verschaffen, findet seine Grenze dort, wo die Überwachung offenkundig überflüssig, von vornherein aussichtslos und erkennbar und zweckbar ist oder aber Rechtsmissbrauch vorliegt, weil die Ehegatten bereits jedes Interesse daran verloren hatten, wie der andere sein Leben gestaltet.